Kosten einer Erstberatung

Eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem erhalten Sie von mir kostenfrei. Rufen Sie mich hierzu einfach an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit auf meiner Seite.

Sollten Sie darüber hinaus eine ausführliche Beratung wünschen, können Sie telefonisch mit mir persönlich oder mit unserem Sekretariat einen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren.

Bevor Kosten anfallen, informiere ich Sie immer über die Höhe. Die Kosten einer ausführlichen Erstberatung hängen in der Regel von deren zeitlichem Umfang ab. Maximal betragen sie 190 €.

Kosten eines Rechtsanwalts

Falls es zu einer Mandatierung kommt, sollte immer die Frage der Kosten besprochen werden. Grundsätzlich gibt es drei Modelle, nach denen die Honorierung erfolgen kann:

1. Es wird nach der anwaltlichen Gebührenordnung abgerechnet (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG). Das ist in vielen Fällen eine einfache und vernünftige Lösung.

2. In anderen Fällen kann ein Stundenhonorar vereinbart werden.

3. Es kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Aus diesen drei Möglichkeiten kann die passende ausgewählt werden.

In besonderen Fällen werden Mandate pro bono übernommen.